VERORDNUNGEN

1. Nur Teilnehmer, die ihr Startgeld vorher und am Tag der technischen Kontrolle bezahlt haben und deren Name auf der offiziellen Startliste von Datasport figuriert, gelten als angemeldet. Jene Personen die ihr Startgeld nicht 15 Tage vor dem Rennen bezahlt hat, werden Startnummern ohne ihren Namen bekommen. Für das Kinderrennen Raidy können die Einschreibungen vor dem Rennen an Ort und Stelle vorgenommen werden.

2. Die Einschreibegebühr wird im Falle von Krankheit oder Unfall von den Organisatoren weder zurück erstattet noch aufs nächste Jahr übertragen. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, bei der Anmeldung eine Versicherung über Datasport abzuschließen

3. Alle Teilnehmer müssen ihre Fahrräder in sauberem Zustand einer technischen Kontrolle unterziehen. Es besteht die Möglichkeit, bei einem konzessionierten Händler eine Vorkontrolle vornehmen zu lassen. Dies erlaubt eine schnellere Abfertigung bei der technischen Kontrolle in Sitten.
Ausschliesslich Fahrräder ohne elektrische oder anderweitige Antriebshilfe und die in einwandfreiem Zustand sind, werden zum Rennen zugelassen.
Fahrräder mit Antriebshilfe werden toleriert, jedoch in keiner offiziellen Kategorie klassiert.
 

4. Den Junioren ist es nicht erlaubt in Verbier zu starten.

5. Aufgaben: aus Sicherheitsgründen muss jeder Teilnehmer, der aufgibt, sich zum nächsten Kontrollposten begeben, um sich zu melden und seinen Chip zurückzugeben. Nicht zurückgegebene Chips werden in Rechnung gestellt. Verunfallte Fahrer haben sich noch am gleichen Tag bei der Rennleitung zu melden. Andernfalls müssen entstehende Kosten vom Fahrer getragen werden..

6. Jeder Teilnehmer am GR muss persönlich gegen Unfall versichert sein; er sollte eine Rettungskarte besitzen, welche die Rückführungskosten übernimmt, andernfalls ihm diese in Rechnung gestellt werden können. Sie haben die Möglichkeit, sich bei unserem Partner LA REGA zu versichern.

7. Der Grand Raid untersteht dem „Statut über das Doping" von Swiss Olympic (Revision vom 12. Mai 2005). Antidopingkontrollen können also durchgeführt werden. Mit der Einschreibung und der Teilnahme an diesem Wettbewerb unterwerfen sich die Sportler und Sportlerinnen den Antidoping-Bestimmungen von Swiss Olympic und erkennen die exklusive Zuständigkeit seiner "Disziplinarkammer für Dopingfälle" und jene des Sportschiedsgerichts in Lausanne an mit Ausschluss jedes anderen gewöhnlichen Gerichts. Sie müssen außerdem für die Folgen (Ausschluss/Anzeige) aufkommen.

8. Der Rennausschuss (CCO) behält sich das Recht vor, jederzeit eine Änderung der Strecke im Interesse der Läufer und ihrer Sicherheit vorzunehmen.

9. Das Tragen eines Helms vom Typ „mountain bike“ ist obligatorisch, ebenfalls die Mitnahme eines Reparatur-Sets.

10. Die Startblöcke werden aufgrund der Anzahl Anmeldungen festgelegt und die Startnummern werden aufgrund der Ranglisten der 3 letzten Jahre zugeteilt.

11. Das Tragen der Startnummer ist zum Zwecke der Identifikation der verschiedenen Startgruppen obligatorisch.

12. Die technische Kontrolle des Fahrrads ist obligatorisch und findet am Freitag von 11 bis 19 Uhr statt, und zwar für alle Teilnehmer. Die ersten 15 Minuten Kontrolle und Arbeit sind gratis, darüber hinaus ausgeführten Arbeiten werden hingegen gegen Barzahlung verrechnet. Diese Kontrolle findet in den Kasernen von Sitten statt.

13. Das Auswechseln des Fahrrads während des Rennens ist verboten.

14. Der Grand Raid ist offen für alle Teilnehmer ab 15 Jahren (Geburtsjahr). Eine elterliche Genehmigung ist notwendig für Teilnehmer unter 18 Jahren.

15. Die Fahrer, welche die technische Fahrradkontrolle nicht durchlaufen, zu spät zum Start erscheinen oder solche die die obligatorischen Kontrollen auf der Rennstrecke nicht durchfahren, werden disqualifiziert. Disqualifiziert werden auch Fahrer, die sich nicht ans Rennreglement oder an die Anweisungen der Organisatoren halten.

16. Nur Fahrer, die in Grimentz die Ziellinie überfahren, werden klassiert. Aufgegebene und neutralisierte Fahrer werden nicht klassiert. Zwischenzeiten, auch wenn sie bekanntgegeben werden, haben keinen offiziellen Klassierungswert.

17. Jede Beschwerde muss schriftlich, höchstens 15 Minuten nach der Ankunft des Fahrers, bei der Rennjury mittels Hinterlegung einer Kaution von CHF 100.- erfolgen.

18. Aus Sicherheitsgründen sind Audiogeräte mit Kopfhörern ausdrücklich verboten. Jede Zuwiderhandlung hat die Disqualifikation zur Folge.

19. Die Rennfahrer müssen den Anweisungen folgen, die vom Veranstalter des Rennens und der verschiedenen Sektoren herausgegeben werden. Der Rennausschuss (CCO) lehnt jede Verantwortung für Unfälle jeglicher Art, die an Rennfahrern oder Drittpersonen vorkommen, ab.

20. Die Fahrer müssen sich zwingend an die Neutralisierungszeiten halten, dies aus Gründen der Sicherheit.

21. Jeder Teilnehmer erhält per email die letzten Empfehlungen.

22. Der Rennausschuss (CCO) behält sich das Recht vor, die Ehrenpreise festzulegen. Die 3 Ersten jeder Kategorie erhalten einen Preis. Für die Preisübergabe kann die Rennleitung die Vorweisung der Startnummer und der Identitätskarte verlangen. Für den Fall der Abwesenheit, kann der Preis auf Kosten des Fahrers zugeschickt werden. Das Preisgeld muss obligatorisch am Renntag vor Ort abgeholt werden.

23. Der Rennausschuss (CCO) lehnt jede Verantwortung im Falle einer Beschädigung, eines Verlustes oder Diebstahls von Material oder von Fahrrädern ab; dies gilt auch für den Fall einer teilweisen oder vollständigen Neutralisation des Rennens.

24. Jegliche private motorisierte Begleitung ist auf der Strecke ausdrücklich verboten. Jegliche Zuwiderhandlung wird bei der Polizei angezeigt.

25. Bei Gesamtneutralisierung oder einfach bei Annullierung des Rennens am Renntag (unzumutbares Wetter, ...), wird das Startgeld und die Transportkosten nicht zurückgezahlt.

26. Der Rennausschuss (CCO) behält sich das Recht vor, die Einschreibung eines Rennfahrers abzulehnen.

27.  Umweltschutz : Alle Teilnehmer verpflichten sich der Umwelt Sorge zu tragen. Namentlich darf auf der Strecke kein Abfall zurückgelassen werden, ausser bei den Verpflegungsposten, in den dafür vorgesehenen Zonen. Das Missachten dieser Vorschrift kann die Disqualifikation nach sich ziehen.

28. Der Rennausschuss (CCO) behält sich das Recht vor, jederzeit das vorliegende Reglement im Interesse der Fahrer und ihrer Sicherheit ohne Vorankündigung zu ändern.

 

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Reglement für die Kategorie „Challenge Alpiq

  1. Diese Kategorie steht allen Teilnehmern offen, welche die reglementarischen Bestimmungen des Grand Raid erfüllen
  2. Teilnahme als Team
    Teilnehmer der Kategorie „Challenge Alpiq“ fahren als Team.
  3. Zusammensetzung des Teams
    Ein Team besteht aus 3 Teilnehmern, die für eine der 4 angebotenen Strecken an den Start gehen. Ein vierter Teilnehmer kann sich nur als Ersatzfahrer anmelden. Gemischte Teams (Männer und Frauen) sind zugelassen.
  4. Teamnamen
    Jedes Team meldet sich unter dem von ihm gewählten Namen an.
  5. Bezeichnung eines Teamchefs
    Bei der Anmeldung muss ein Teammitglied als Kontaktperson bestimmt werden (Name und Vorname angeben).
  6. Änderung der Zusammensetzung des Teams
    Verzichtet während der Vorbereitung ein Teammitglied auf die Teilnahme am Grand Raid, darf das Team angepasst werden. Für eines der drei Teammitglieder darf sich ein vierter Fahrer unentgeltlich als Ersatz anmelden (Art.3). Änderungen in der Zusammensetzung des Teams muss der Teamchef bis spätestens am 31. Juli ankündigen. Wird bis zu diesem Datum keine Änderung angekündigt, gilt der 4. Fahrer nicht mehr als Ersatzfahrer und wird automatisch als Einzelfahrer in seiner Kategorie (gemäss Geburtsdatum) angemeldet und bewertet.
  7. Rangliste
    Die Fahrtzeit des Teams wird gemessen, sobald das 3. Teammitglied über die Ziellinie fährt. Alle 3 Teamfahrer müssen die Ziellinie überquert haben, um als Team in die Rangliste aufgenommen zu werden.